Rechtsprechung
BVerwG, 29.01.1993 - 6 P 2.92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Personalvertretungsrecht - Auslandsschuldienst - Beförderung eines Studiendirektors - Deutsche Schule im Ausland - Mitbestimmung des Hauptpersonalrats
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Personalrat - Beförderung eines für den Auslandsschuldienst beurlaubten Lehrers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 16.08.1990 - PVL 32/90
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1991 - CL 78/90
- BVerwG, 29.01.1993 - 6 P 2.92
Papierfundstellen
- DÖV 1994, 129
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.07.1990 - 6 P 22.87
Beteiligungspflicht des Personalrats bei Versetzung eines Lehrers von einer …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1993 - 6 P 2.92
Der Beschluß des Senats vom 3. Juli 1990 - BVerwG 6 P 22.87 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 18 ist, wie das Oberverwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, hier nicht einschlägig.
- BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06
Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; Mitbestimmung bei Versetzungen; …
aa) Allerdings hat der Senat entschieden, dass die Zugehörigkeit zu einer Dienststelle eine ungeschriebene systemimmanente Voraussetzung des Beschäftigungsverhältnisses und damit des Mitbestimmungsrechts ist (vgl. Beschluss vom 29. Januar 1993 - BVerwG 6 P 2.92 - Buchholz 251.7 § 72 NW PersVG Nr. 22 S. 36). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2015 - 6 A 1832/12
Heranziehung eines Ruhestandsbeamten zum Schadensersatz wegen einer …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1993 - 6 P 2.92 -, PersV 1993, 371. - VG Frankfurt/Main, 20.09.2004 - 22 K 3552/04
Personalrat; Mitbestimmung; Versetzung nach Beendigung einer Beurlaubung
Gegen die Auffassung der Kammer lassen sich der Beschluss des BVerwG vom 29.1.1993 (6 P 2.92 - PersR 1993, 221 f.) und der ihm vorausgegangene Beschluss des OVG NW vom 4.11.1991 (CL 78/90 - juris) nicht ins Feld führen. - OVG Thüringen, 12.06.2014 - 2 ZKO 968/10
Mitbestimmung des Personalrats bei Ersatzansprüchen gegen Ruhestandsbeamten
In der früheren Rechtsprechung ist das Bundesverwaltungsgericht davon ausgegangen, dass neben der Beschäftigteneigenschaft die Zugehörigkeit zu einer Dienststelle eine ungeschriebene systemimmanente Voraussetzung des Beschäftigungsverhältnisses und damit des Mitbestimmungsrechts sei (vgl. Beschluss vom 29. Januar 1993 - BVerwG 6 P 2.92 - Juris, Rn. 7). - VG Berlin, 25.08.2011 - 7 L 87.11
Bewerbungsverfahrensanspruch und Anforderungen an die dienstliche Beurteilung …
Der beurlaubte Beamte gehört auch keiner Dienststelle an (BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1993 - 6 P 2/92 - Juris Rn. 9).